Helly Hanzen Production

Helly Hanzen Production - Geschäftsbedingungen

Hochzeitsvideo - Taufvideo - Urlaubsvideo - Eventvideo - Fotopräsentation - Videobearbeitung - Videoproduktion - Werbefilme - Jubiläen etc.
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AGB
2. Werklohn
3. Gewährleistung
4. Liefertermin
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Allgemeine Vertrags- und Lieferbedingungen für multimediale Produktionen

 

1. Allgemeines

1.1. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Helly Hanzen Production auf Erschaffung eines multimedialen Werkes untersteht den nachfolgenden Bestimmungen, sofern für den Einzelfall nicht besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Ergänzend kommt das Werkvertragsrecht des Obligationenrechts (Art.363 – 379 OR) zur Anwendung. Die nachfolgenden Bestimmungen gehen im Falle eines Widerspruches zuden gesetzlichen Regeln vor.

1.2. Die Helly Hanzen Production ist berechtigt, für die Erschaffung des Werkes die Mithilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen. Sie bleibt dem Kunden für die sorgfältige und Vertragsgemäße Erfüllung jederzeit verantwortlich.

1.3. Die Helly Hanzen Production verpflichtet sich zu absolutem Stillschweigen über alle ihr im Rahmen mit der Vertragsabwicklung zugänglich gemachten Unterlagen, Informationen, Objekte etc. Diese Geheimhaltungspflicht setzt sich auch über die Beendigung des vorliegenden Vertrages hinaus auf unbestimmte Zeit fort. Die Helly Hanzen Production verpflichtet sich, diese Geheimhaltungspflicht auf Mitarbeiter und für die Vertragsabwicklung beigezogene Dritte unbeschränkt zu übertragen.

1.4. Der Kunde verpflichtet sich, der Helly Hanzen Production alle zur Erfüllung des Vertrages notwendigen und erbetenen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig abzugeben, die notwendigen Genehmigungen und Berechtigungen zu erteilen sowie die Helly Hanzen Production mit allen für die Vertragserfüllung notwendigen Handlungen zu unterstützen.